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   OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83   

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https://dejure.org/1983,1665
OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83 (https://dejure.org/1983,1665)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.1983 - 4 U 124/83 (https://dejure.org/1983,1665)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 1983 - 4 U 124/83 (https://dejure.org/1983,1665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietpreisüberschreitung; Anwendung früheren Rechts; preisfreier Wohnraum; Mietpreisüberhöhung; Mietzins; überhöhter; Mietverhältnis; Teilnichtigkeit; Rückgewähranspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Rückwirkung von Gesetzen; retroaktive unechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietpreisüberhöhung; Zeitraum vor Stichtag; Anzuwendende Vorschrift

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2455
  • ZMR 1984, 65
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83

    Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83
    Das Landgericht will mit dem von ihm auf Art. 111 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (MietRÄndG) gestützten Vorlagebeschluß (veröffentlicht in DWW 1983, 173 f.) die Klärung der nachstehend wiedergegebenen Rechtsfrage erwirken:.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83
    Auf dieser Grundlage bestand in geeigneten Fällen mithin ein Anspruch im Sinne einer Rechtsposition, welche einer Modifikation zu Lasten der Gläubiger durch ein später erlassenes Gesetze unter der Annahme einer retroaktiven Rückwirkung desselben (zum Begrifflichen Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 31. Mai 1960, BVerfGE 11, 139 ff., 145 bis 146; Beschluß vom 13. März 1979, NJW 1979, 1399 f., 1399 bis 1400) nicht ohne weiteres zugänglich war (im Zusammenhang mit Art. 14 GG etwa vgl. Maunz-Dürig-Herzog, Lose-Blatt, Art. 14 Rdn. 32, 79, 82).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83
    Auf dieser Grundlage bestand in geeigneten Fällen mithin ein Anspruch im Sinne einer Rechtsposition, welche einer Modifikation zu Lasten der Gläubiger durch ein später erlassenes Gesetze unter der Annahme einer retroaktiven Rückwirkung desselben (zum Begrifflichen Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 31. Mai 1960, BVerfGE 11, 139 ff., 145 bis 146; Beschluß vom 13. März 1979, NJW 1979, 1399 f., 1399 bis 1400) nicht ohne weiteres zugänglich war (im Zusammenhang mit Art. 14 GG etwa vgl. Maunz-Dürig-Herzog, Lose-Blatt, Art. 14 Rdn. 32, 79, 82).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83
    Bedenken solcher Art bestehen nur da nicht unmittelbar, wo ein Gesetz mit Wirkung für die Zeit von seinem Inkrafttreten ab bei Dauerschuldverhältnissen die aus diesen fließenden Ansprüche einer einheitlichen Änderung unterwirft und damit zugleich Wirkungen in bezug auf mit den vorbezeichneten Forderungen korrespondierende Condictionsansprüche zeitigt (sogenannte "unechte Rückwirkung"; zum Begrifflichen sowie zur Rechtslage insoweit Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 13. März 1979, 1.c., Seite 1400; Beschluß vom 3. Oktober 1973, NJW 1974, 29 f., 29; Beschluß vom 9. Juni 1975, NJW 1976, 31 ff., 31 bis 32).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83
    Bedenken solcher Art bestehen nur da nicht unmittelbar, wo ein Gesetz mit Wirkung für die Zeit von seinem Inkrafttreten ab bei Dauerschuldverhältnissen die aus diesen fließenden Ansprüche einer einheitlichen Änderung unterwirft und damit zugleich Wirkungen in bezug auf mit den vorbezeichneten Forderungen korrespondierende Condictionsansprüche zeitigt (sogenannte "unechte Rückwirkung"; zum Begrifflichen sowie zur Rechtslage insoweit Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 13. März 1979, 1.c., Seite 1400; Beschluß vom 3. Oktober 1973, NJW 1974, 29 f., 29; Beschluß vom 9. Juni 1975, NJW 1976, 31 ff., 31 bis 32).
  • LG Mannheim, 11.05.1983 - 4 S 152/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83
    III) Solche Erwägungen verfassungsrechtlicher Art werden in der dem Senat vorliegenden Literatur (Gramlich, l.c., Seite 422; Vollmer, l.c., Seite 556; Sternel, l.c., Seite 81; Blümel, "Das neue Mietrecht, Teil 3", GrdE 1983, Seite 143 ff., 144 bis 145; Landfermann, "Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen", BAnz 1983, Seite 55 ff., 57) ebensowenig behandelt wie in dem urteil des Landgerichts Mannheim vom 11. Mai 1983 - Az. 4 S 152/82 -, so daß der Senat es sich hier versagen kann, auf diese Fundstellen aus Schrifttum und Rechtsprechung im einzelnen einzugehen.
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